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    Wissenswertes rund um Schaumstoff

Schaumstoff: Unbedenklich für Umwelt und Gesundheit

Entgegen der weitläufigen Meinung, dass es sich bei Schaumstoffen um keine umweltfreundlichen Produkte handelt, sind (PUR) Polyether Schaumstoffe physiologisch unbedenklich und enthalten keine giftigen Schwermetalle.

Auch Umwelt-Killer wie Formaldehyd, Asbest, PCB (polychlorierte Biphenyle), PCP (Pentaclorphenol), Styrol oder Vinylchlorid kennt Schaumstoff nicht.

Ausschließlich Wasser wird als treibmittelbildender Bestandteil eingesetzt beim Herstellungsprozess innerhalb Deutschlands. Die im Ausland oftmals eingesetzten Treibmittel auf Basis halogenierter Kohlenwasserstoffe wie zum Beispiel FCKW und Methylenchlorid sind aus deutscher Produktion verbannt.
Durch ihre offenzellige Porenstruktur bieten PUR-Schaumstoffe gerade in hygienischer Sicht optimale Voraussetzungen für die Verarbeitung zu hochwertigen Matratzen. Der hoch offenzellige Porenaufbau sorgt für extrem gute Luftzirkulation und einen starken Feuchtigkeitstransport.
Jedoch genauso bei der Herstellung von hochwertigen Polstern für Industrie, Handwerk und Endverbrauchern bildet der positive Hygieneaspekt von PUR eine wertvolle Grundlage.
PUR Polyether Schaumstoffe lassen sich ganz einfach mit einer milden Waschmittellauge reinigen. Und auch die im Gesundheitswesen verwendeten Desinfektionsverfahren und Desinfektionsmittel können zur Reinigung der PUR-Schaumstoffe verwendet werden.
Nach der eigentlichen Herstellung sollten PUR Polyether Schaumstoffe ausreichende Zeit zum Ausreagieren erhalten – denn dann sind sie geruchsneutral und die bei frischen Schaumstoffen leichte Geruchsbelastung, die von den verwendeten Katalysatoren erzeugt wird, ist verschwunden. Grundsätzlich ist spätestens nach vier Wochen jegliche Geruchsbelastung nicht mehr vorhanden. Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind nicht zu befürchten.
Aufgrund der Tatsache, dass PUR Weichschaumstoffe wiederwertbar sind, können alle Produkte aus diesem Stoff sowohl auf Hausmülldeponien, als auch in modernen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Besondere Anforderung an die Entsorgung, oder gezielte Vorschriften hierzu existieren nicht. Das jeweilige Produkt ist – abhängig von der Qualität - jedoch nur langsam oder gar nicht verrottbar. Eine gesonderte Listung in der Abfallbestimmungsverordnung für besonders überwachungsbedürftige Abfälle ist für PUR Weichschaumstoff nicht vorhanden.

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